Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Leistungen und Geltungsbereich

Christine Lorenz bietet Ernährungsberatung in Einzelgesprächen oder in Seminaren an. 
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie bietet sie im Krisen- und Notfallmanagement Beratung an. 
Bei diesen Leistungen handelt es sich ausschliesslich um Dienstleistungen.
Der jeweilige Leistungsumfang bestimmt sich individuell und ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
Das Angebot richtet sich in erster Linie an Kunden. 
Für die Geschäftsbeziehung zwischen den Kunden und Christine Lorenz gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung, welche die Kunden durch die Erteilung des Auftrags anerkennen.
Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt Christine Lorenz nicht an, es sei denn, Christine Lorenz hätte ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

Auf Anfrage der Kunden erstellt Christine Lorenz ein von ihr unterschriebenes Angebot in Vertragsform, welches sie den Kunden übermittelt. Der Vertrag mit Christine  Lorenz kommt zustande, wenn das Angebot durch die Kunden ebenfalls unterschrieben wird und ein Original bei Christine Lorenz postalisch eingegangen ist. Christine Lorenz bestätigt den Eingang umgehend formlos.
Christine Lorenz behält sich vor Einzelpersonen und/oder Gruppen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Veranstaltungsablauf

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Angebot von Christine Lorenz bei jedem Wetter stattfindet.
Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich Christine Lorenz Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Christine Lorenz nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, soweit diese Änderungen und/oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

4. Mitwirkungspflicht

Um die Funktion des Sicherheitskonzepts zu gewährleisten verpflichten sich die Teilnehmer, den Anweisungen von Christine Lorenz Folge zu leisten.
Bei extrem oder stark abweichenden Verhaltensweisen von Teilnehmern ist 
Christine Lorenz zum sofortigen Ausschluss derselben ohne Angabe von Gründen berechtigt.

5. Haftung

Christine Lorenz kann selbstverständlich nicht die körperliche Unversehrtheit der Teilnehmer und ebenso wenig die Unversehrtheit von mitgebrachten Sachgütern der Teilnehmer gewährleisten. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Risiken der Veranstaltung sind den Kunden und den Teilnehmern bekannt.

Christine Lorenz haftet insbesondere nicht
• bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer;
• bei Personen- und/oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder
nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung, es sei denn der
aktuelle Versicherungsschutz bezieht die Zeiten der Hin- und Rückfahrten
ausdrücklich mit ein;
• für Risiken, die nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder
nicht zu vertreten sind.
Christine Lorenz ersetzt Materialien von Teilnehmern nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf ihr Verschulden zurückzuführen ist.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Sämtliche Preise verstehen sich netto und in Euro. Die zusätzlich anfallende gesetzliche Umsatzsteuer (derzeit 19%) wird gemäss § 19 UStG nicht ausgewiesen .
Die Auftragssumme wird durch Barzahlung oder mit Rechnungsstellung fällig. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung mitgeteilte Konto von Christine Lorenz zu leisten. Es gilt die gesetzliche Zugangsfiktion.

7. Rücktritt der Kunden

Stornierungen eines Vertrages sind jederzeit möglich. Der Rücktritt wird gültig ab Eingang der schriftlichen oder telefonischen Absage innerhalb 48 Stunden vor dem Termin . Die Erklärung ist an Christine Lorenz abzugeben. Christine Lorenz bestätigt den Eingang formlos.
Christine Lorenz ist berechtigt, folgende pauschale Stornokosten des abgesagten Termins, wenn das Zeitfenster nicht beachtet wurde, zu erheben:
• 21. bis 11. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung 25%
• 04. bis 10. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung 50%
• ab dem 03. Tag vor Beginn der gebuchten Veranstaltung 100%
Zusätzliche Kosten, die aufgrund des Vertrages nachweislich bei Partnern, Dienstleistern usw. entstanden sind, müssen von den Kunden übernommen werden (inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

8. Veranstaltungsausfall

Sämtliche Veranstaltungen werden von Christine Lorenz durchgeführt. Bei kurzfristiger Erkrankung bemüht sich Christine Lorenz  um eine entsprechend zeitgerechte Absage. Ein neuer Termin wird sofort vereinbart.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

9. Nutzungsrechte

Die von Christine Lorenz angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum von Christine Lorenz und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht, auch nicht teilweise, genutzt oder umgesetzt werden.
Während der Veranstaltung von Teilnehmern gemachte Fotos oder Mitschnitte dürfen ohne Genehmigung von Christine Lorenz nicht, auch nicht teilweise, veröffentlicht werden.
Die Teilnehmer stimmen zu, dass während der Veranstaltung durch Christine Lorenz oder in ihren Auftrag gefertigte Fotos oder Mitschnitte zu Werbezwecken verwendet werden dürfen, soweit sie nicht gegen Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer verstossen.

10. Datenschutz

Christine Lorenz  erhebt und speichert nur die für die Vertragsabwicklung notwendigen Angaben.
Christine Lorenz verpflichtet sich, die Daten der Kunden und der Teilnehmer nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn dies ist zur Durchführung der geplanten Veranstaltung notwendig oder die Weitergabe ist erforderlich zur Durchsetzung ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Vereinbarungen oder ihrer Rechte, insbesondere bei Nichtzahlung.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich wirksame Bestimmung, die der Absicht der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

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